LIEFERUNGS- und ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
der Firma Fritz Köllemann GmbH, Kempten
Sofern zwischen den Kunden und dem Fachgroßhandel keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, gelten folgende allgemeinen Geschäftsbedingungen:
1. Preise
Bestelllisten, Rundschreiben und Sonderangebote, mit denen wir über unser Warensortiment und Dienstleistungsprogramm informieren, sind freibleibend
und unverbindlich. Sonderangebote sind, sofern nicht anders gekennzeichnet, auf 14 Tage befristet und gelten nur solange Vorrat reicht. Mündlich, telefonisch oder durch Vertreter getroffene Vereinbarungen erlangen erst Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.
2. Lieferung
1. Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich. Verbindliche Lieferfristen müssen ausdrücklich als solche gekennzeichnet und schriftlich bestätigt sein. Bei schuldhafter Nichteinhaltung verbindlicher Lieferfristen sind die Rechte des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag beschränkt. Bei Teillieferungen erstreckt sich dieses Rücktrittsrecht nur auf den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages.
2. Unvorhergesehene Lieferungshindernisse, wie Fälle höherer Gewalt, Streik, Betriebsstörungen im eigenen Betrieb oder in dem des Vorlieferanten, Transportschwierigkeiten usw. berechtigen uns, die Lieferverpflichtung ganz oder teilweise aufzuheben. Schadenersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.
3. Gefahrenübergang und Versand
Wir liefern bei einem Warenwert von über 500,00 € mit einer Energiekostenpauschale von 8,95 € pro Stopp. Die Übernahme der Ware erfolgt ebenerdig oder frei Rampe. Wenn Sie Sonderversand durch Spedition, UPS oder Post wünschen, müssen wir die Versandkosten berechnen.
4. Zahlung
1. Die Preise verstehen sich in EURO ohne Mehrwertsteuer. Der Rechnungsbetrag ist , soweit keine andere Zahlungsweise vereinbart ist, ohne Rücksicht auf Mängelrügen sofort nach Ausstellung der Rechnung ohne Abzug fällig.
2. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt , bankübliche Spesen und Zinsen zu berechnen, ohne daß es dazu einer besonderen Mahnung bedarf. Entstehen Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden, sind wir befugt, eingeräumte Zahlunsfristen zu widerrufen.
3. Schecks und Akzepte werden nur zahlungshalber, letztere nur aufgrund besonderer Vereinbarungen hereingenommen. Wechselkosten und Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers. Für rechtzeitige Vorlegung und Beibringung von Wechselprotesten wird keine Gewähr übernommen. Gegenüber Unternehmern haften wir auf Schadenersatz, insbesondere wegen Verzug, Nichterfüllung, Schlechterfüllung, positiver Vertragsverletzung, erschulden bei Vertragsschluß, oder aus unerlaubter Handlung - ausser bei Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantien - nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
5. Eigentumsvorbehalt
1. Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung aller uns gegen den Besteller jetzt und künftig zustehenden Ansprüche unser Eigentum und darf bis dahin nicht verpfändet oder sicherungsübereignet werden (Vorbehaltsware). Unser Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die weiterverkaufte Vorbehaltsware. Der Besteller ist verpflichtet, beim Weiterverkauf der Vorbehaltsware seine Abnehmer über den zu unseren Gunsten bestehenden Eigentumsvorbehalt zu informieren und diesen - falls keine Barzahlung erfolgt - an seine Abnehmer weiterzugeben.
2. Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug auch bereits bezahlte Waren zurückzunehmen (Globalvorbehalt).
3. Für den Fall des Weiterverkaufs der Vorbehaltsware tritt uns der Käufer bereits jetzt einen Teilbetrag der Vorderung im voraus ab, die er durch einen Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware erwirbt.
4. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit uns nicht gehörender Ware ohne Einzelberechnung der einzelnen Waren zu einem Gesamtpreis weiterverkauft, so tritt er uns im voraus einen Teilbetrag der Forderung aus diesem Weiterverkauf ab. Der abgetretene Teilbetrag ist so hoch wie der Wert, den unsere Vorbehaltsware zum Zeitpunkt der Lieferung hat.
5. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware gegen Wasser, Feuer und Einbruchdiebstahl zu versichern. Im Schadensfall steht uns die Entschädigung gem. Versicherungsschein zu. Mit der Erfüllung aller Verpflichtungen des Käufers aus der Geschäftsverbindung zu uns geht das Eigentum an der Vorbehaltsware auf ihn über und stehen ihm die abgetretenen Forderungen zu.
6. Mängelrügen und Rückgaben
1. Bei Artikeln die nicht in unserem Lagerprogramm enthalten sind oder bei denen es sich um spezielle Sonderanfertigungen handelt, sind von Rücknahmen durch unser Haus ausgeschlossen.
2. Lagerartikel können nur in sauberem und einwandfreiem Originalgebinde zurückgenommen werden.
3. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Empfang - also auf jeden Fall vor Einbau und Weiterverarbeitung - zu untersuchen. Erkennbare Mängel sind von Unternehmern innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Ware - bei versteckten Mängel binnen gleicher Frist nach Schadensfeststellung - schriftlich zu rügen. Andernfalls sind alle Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
7. Gewährleistung
Weist uns der Käufer einen Mangel an der von uns gelieferten Ware nach, richten sich seine Gewährleistungsansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist. Im Verhältnis zu Unternehmern behalten wir uns die Wahl der Art der Nacherfüllung vor.
8. Haftung
Gegenüber Unternehmern haften wir auf Schadenersatz, insbesondere wegen Verzug, Nichterfüllung, Schlechterfüllung, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluß, oder aus unerlaubter Handlung - ausser bei Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantien - nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
9. Sonstiges
1. Der Kunde erkennt seine Verpflichtung zur Einhaltung der geltenden Vorschriften und Zolltarife bei der Verarbeitung von Marktordnungsware, insbesondere Butter und Butterfetten an. Er ist verpflichtet, bei der Abwicklung der Liefergeschäfte auf seine Kosten mitzuarbeiten, sowie benötigte Auskünfte zu erteilen und Nachweise zu erbringen. Das gleiche gilt für die Einhaltung bestehender Verarbeitungsbeschränkungen. Verzögert der Kunde die ordnungsgemäße Abwicklung oder hat er Rechtsverstöße begangen, ist er uns zum Ersatz des hieraus entstehenden Schaden verpflichtet.
2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie für sämtliche Streitigkeiten , einschließlich Scheck- und Wechselklagen ist Kempten.
Stand 09/2003